HAGA AG, Rupperswil | Wohin mit Styropor-Abfällen?
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Wohin mit Styropor-Abfällen?

Dämmplatten aus Kork

06 Okt Wohin mit Styropor-Abfällen?

Eine Änderung der Abfallordnung sorgt in Deutschland für rote Köpfe und heissen Diskussionsstoff. Der Grund: Mehrere Müllverbrennungsanlagen nehmen Styropor nicht mehr an. Die Folge davon: Die Preise sind in die Höhe geschnellt. Den Bauherren droht jetzt ein Preisschock für die Verbrennung von Styropor-Abfällen.

Bis am Freitag, 30. September 2016, konnten unsere nördlichen Nachbarn altes Styropor, wie z.B. Dämmplatten aus Styropor, zusammen mit anderem Abfall in den Kehrichtverbrennungsanlagen verbrennen. Doch jetzt geht das nicht mehr. Die Änderung der Abfallverordnung hat dramatische Konsequenzen: Polystyrol-Dämmstoffe, die viel Flammschutzmittel HBCD enthalten, zählen jetzt zum „gefährlichen Abfall“.

Neu müssen Styropor-Abfälle gesondert erfasst und verbrannt werden. Deponieren oder exportieren ist ebenfalls untersagt. Bis Ende September verbrannten die Kehrichtverbrennungsanlagen die alten Dämmplatten zusammen mit anderem Abfall. Neu müssen sie ihn gesondert verbrennen. Dafür ist eine spezielle Genehmigung notwendig, welche für die Anlagen nur sehr schwer erhältlich ist.

Für die Bauunternehmen und Bauherren präsentiert sich jetzt eine ausserordentliche Situation, denn bis eine Lösung gefunden wird, können Polystyrol-Dämmstoffe nicht verarbeitet und nicht zurückgebaut werden. Der Verbrennungsengpass hat die Preise in die Höhe schnellen lassen. Für die Verbrennung von sortiertem Styropor werden bis zu 7‘000 Euro pro Tonne Styropor verlangt. Im Vergleich dazu ist die Verbrennung von echtem Sondermüll bedeutend günstiger, nämlich 2‘000 Euro pro Tonne.

HAGA-Inhaber Thomas Bühler nahm die Nachricht überrascht zur Kenntnis und empfiehlt allen Bauherren den Einsatz von Dämmplatten aus natürlichen Baustoffen: „In unserem Sortiment finden Interessenten natürliche Dämmplatten. Diese sind z.B. aus Kork, Holzfasern, Flachs, Mineralschaum oder Altpapier hergestellt. Sie sind für die Natur absolut unbedenklich und unterliegen dem Verbot nicht, welches seit dem 1. Oktober 2016 in Deutschland in Kraft ist.“

Den Originalbeitrag finden Sie hier:

Quelle: FAZ vom 01. Oktober 2016



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